Soziale Absicherung für pflegende Menschen

All die Frauen und Männer, die nicht erwerbsmäßig einen pflegebedürftigen Menschen in seiner häuslichen Umgebung versorgen, nennt der Gesetzgeber Pflegepersonen. Seit 01.01.2017 hat der Gesetzgeber die soziale Sicherung von sogenannten Pflegepersonen verbessert. Sie profitieren jetzt von einer besseren sozialen Absicherung in der Arbeitslosenversicherung, in der Rentenversicherung und in der Unfallversicherung.

Zu Fragen zu Ihren individuellen Ansprüchen können Sie sich an die zuständige Pflegekasse wenden.

 

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