Sachleistungen
Wenn die Pflege einer pflegebedürftigen Person ganz oder teilweise von einem ambulanten Pflegedienst geleistet wird, können Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen geschlossen hat.
Monatliche Leistungen:
Pflegegrad 1 —–
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro