Sachleistungen

Wenn die Pflege einer pflegebedürftigen Person ganz oder teilweise von einem ambulanten Pflegedienst geleistet wird, können Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen geschlossen hat.

Monatliche Leistungen:

Pflegegrad 1    ————
Pflegegrad 2     724 Euro
Pflegegrad 3     1363 Euro
Pflegegrad 4     1.693 Euro

Pflegegrad 5     2095 Euro

Kombinationsleistungen

Wenn die Pflege teilweise von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, die Sachleistungsbeträge aber nicht voll ausgeschöpft sind, kann noch ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden.
Dies entspricht dem Prozentanteil der nicht in Anspruch genommenen Sachleistungen.