Sachleistungen
Wenn die Pflege einer pflegebedürftigen Person ganz oder teilweise von einem ambulanten Pflegedienst geleistet wird, können Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen geschlossen hat.
Monatliche Leistungen:
Pflegegrad 1 ————
Pflegegrad 2 724 Euro
Pflegegrad 3 1363 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro
Pflegegrad 5 2095 Euro