Pflegehilfsmittel

Jeder Pflegebedürftige der Zuhause versorgt wird, hat das Anrecht auf Hilfsmittel, die die pflegerische Versorgung erleichtern und sichern. Ihr Hausarzt kann diese Hilfsmittel per Rezept verordnen. Die Genehmigung erfolgt durch die Kranken- bzw. Pflegekassen.

Die Kirchliche Sozialstation Merchweiler-Schiffweiler hält eine Anzahl von Hilfsmitteln bereit. Zum Verleih stehen Rollstühle, Dusch- und Toilettenstühle, Hocker, Toilettenaufsätze, Infusionsständer, Rollatoren und sonstige Gehhilfen zur Verfügung.

Damit kann bei kurzzeitiger Immobilität (z.B. bei einer Schwäche nach einer Operation, bei einer Behinderung) oder bei krankheits- und/oder altersbedingter Pflegebedürftigkeit für den Zeitraum bis zum Erhalt eigener Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse gegen Kaution und Miete ein entsprechendes Hilfsmittel überlassen werden.

Mitglieder des Fördervereins erhalten bis zum Erhalt eigener Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse die Hilfsmittel gegen Kaution, aber mietfrei.

Pflegehilfsmittel zum persönlichen Verbrauch

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zum persönlichen Verbrauch bestimmt sind. Dies sind unter anderem Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel oder Einmal-Schutzeinlagen für Betten. Diese können über das Hilfsmittelbudget von 40 Euro monatlich über einen Vertragspartner ihrer Pflegekasse abgerufen werden und dienen lediglich zum persönlichen Verbrauch.

Kommen wir als Sozialstation zum Einsatz, werden unsere eigenen Verbrauchsgüter verwendet.

Mitglieder des Fördervereins erhalten bis zum Erhalt eigener Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse die Hilfsmittel gegen Kaution, aber mietfrei.