Konzept zur Betreuung im eigenen Zuhause
Gemäß unserem Leitbild gestalten wir unsere Betreuung ganz nach den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden!
Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Förderung und Erhaltung einer möglichst selbstständigen, selbstbestimmten Lebensweise.
Orientiert am Normalitätsprinzip von Böhm begleiten wir den an Demenz erkrankten Menschen durch seinen Alltag.
Die Art der Beschäftigung wählt der Betroffene stets selbst, er bestimmt Beginn, Dauer, Tempo und Ende jeder Tätigkeit.
Dem Betreuer kommt die Rolle eines Begleiters zu, der dem Betroffenen Anregungen zur Beschäftigung bietet, und ihn individuell unterstützt.
Ziele
Unser Angebot soll Angehörige in ihrem Pflegealltag entlasten, ihnen Freiräume schaffen.
Den betroffenen Patienten soll eine Förderung ihrer Alltagskompetenz zukommen. Ihnen soll eine sinnvolle, ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung angeboten werden.
Ihre Selbstwahrnehmung und ihr Selbstwertgefühl sollen gestärkt werden. Ihre Sicherheit soll während der Abwesenheit der pflegenden Angehörigen sichergestellt werden.
Betreuungsangebot
Das Angebot richtet sich nach den jeweiligen Fähigkeiten des Betroffenen und den örtlichen Gegebenheiten.
Es umfasst unter anderem:
- Angebot von Spielen und Hobbys
- Begleitung auf Spaziergängen
- Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Zubereiten von Mahlzeiten
- Gemeinsames Einnehmen von Mahlzeiten
- Gespräche führen und Unterhaltung anbieten.
- Vorlesen oder Erzählen
Grundlagen
Wichtigste Grundlage der Betreuungsarbeit ist das Wissen um die Biografie des Betroffenen.
Wir erfassen in einem Vorgespräch ein möglichst umfangreiches Bild der Lebensgeschichte der Betroffenen.
Die bisherigen Lebensumstände, familiäre Strukturen, positive und negative Lebenserfahrungen, Hobbys, Vorlieben, Abneigungen sollen ein Bild des Betroffenen zeichnen, das uns hilft, ein individuelles Betreuungsangebot zu gestalten.
Dies gilt auch und besonders, wenn sich der von uns Betreute zu all diesen Dingen nicht mehr selbst äußern kann.
Unsere Mitarbeiter
Für die Betreuungsarbeit werden besonders geschulte Mitarbeiter eingesetzt. Sie verfügen über umfassende Kenntnisse im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen.
Sie können adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten, mit Verhaltensauffälligkeiten umgehen, und für die Sicherheit der ihnen anvertrauten Personen sorgen.
Finanzierung
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Die Pflegebedürftigen erhalten die Kostenerstattung in Höhe des Entlastungsbetrages auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen sowie im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von der Beihilfefestsetzungsstelle gegen Vorlage entsprechender Belege über entstandene Kosten.
Darüber hinaus kann auf die sogenannte Verhinderungspflege zurückgegriffen werden.
Letztlich besteht nach §124 SGB XI ein Anspruch der Pflegebedürftigen auf häusliche Betreuung.
Natürlich steht die Möglichkeit einer Betreuung auf private Rechnung allen Interessierten offen. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn die oben aufgeführten Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.