Die Grundpflege nach SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Menschen, die längerfristig oder auch nur kurzzeitig durch Krankheit oder Unfall nicht selbstständig in der Lage sind die alltäglichen Grundverrichtungen eigenständig zu bewältigen, sind auf Unterstützung einer Pflegeperson angewiesen.

Dies können pflegende Angehörige sein, eine Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes oder in schwereren Fällen ein/e Betreuer/-in für die sog. 24-Stunden-Betreuung.

Die Grundpflege wird in „Große Grundpflege“ und „Kleine Grundpflege“ unterteilt:

Große Grundpflege

  • Duschen, Baden in der Badewanne, mit Haarwäsche und anschließendes Föhnen und Frisieren der Haare, Ganzkörperwäsche am Waschbecken
  • Zahnpflege, Reinigen der Zahnprothese
  • Hilfe oder Begleitung beim Toilettengang, Versorgung eines Katheters oder Stomas
  • Hilfe bei der Auswahl der Kleidung und Hilfe beim An- und Ausziehen.

Kleine Grundpflege

  • Es werden nur bestimmte Bereiche des Körpers gewaschen: Gesicht und Oberkörper oder Genitalbereich und Gesäß (Intimpflege)
  • Zahnpflege, Reinigen der Zahnprothese
  • Hilfe oder Begleitung beim Toilettengang, Versorgung eines Katheters oder Stomas
  • Hilfe bei der Auswahl der Kleidung und Hilfe beim An- und Ausziehen.