Betreuung im eigenen Zuhause

über §45b, §124 und §38 SGB XI Verhinderungspflege

Ziele

Unser Angebot soll Angehörige in ihrem Pflegealltag entlasten, ihnen Freiräume schaffen.
Den betroffenen Patienten soll eine Förderung ihrer Alltagskompetenz zukommen. Ihnen soll eine sinnvolle, ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung angeboten werden. Ihre Selbstwahrnehmung und ihr Selbstwertgefühl sollen gestärkt werden. Ihre Sicherheit soll während der Abwesenheit der pflegenden Angehörigen sichergestellt werden.

Betreuungsangebote/Besuchsangebote

Das Angebot richtet sich nach den jeweiligen Fähigkeiten des Betroffenen und den örtlichen Gegebenheiten.

Es umfasst unter anderem:

  • Angebot von Spielen und Hobbys
  • Begleitung auf Spaziergängen
  • Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Zubereiten von Mahlzeiten
  • Gemeinsames Einnehmen von Mahlzeiten
  • Gespräche führen und Unterhaltung anbieten
  • Vorlesen oder Erzählen

Finanzierung

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zu Entlastung pflegender Angehöriger. Darüber hinaus kann auf die sogenannte Verhinderungspflege zurückgegriffen werden, oder die Leistungen können privat in Rechnung gestellt werden.

Letztlich besteht nach § 124 SGB XI ein Anspruch der Pflegebedürftigen auf häusliche Betreuung. Natürlich steht die Möglichkeit einer Betreuung auf private Rechnung allen Interessierten offen. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn die oben aufgeführten Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Zusätzliche Betreuungsleistungen §45 SGB XI

Eine ambulant versorgte pflegebedürftige Person kann „Zusätzliche Betreuungsleistungen“ erhalten, wenn zur Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nach Entscheidung des MDK ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung besteht.

Von den Pflegekassen können monatlich 125 Euro für folgende Leistungen gezahlt werden:

  • Tagespflege oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegedienste, die besondere Leistungen der Betreuung anbieten
  • Grundpflege(beim Pflegedienst zu erfragen)