Aufbau der Sozialstation

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich zusammentritt. Jedes Mitglied (Kirchengemeinde) hat je angefangene 1000 Gemeindemitglieder eine Stimme und kann die entsprechende Anzahl von Vertretern in die Versammlung entsenden. Der Diözesan-Caritasverband für das Bistum Trier und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen als Gäste teilzunehmen.

Im Gesamtvorstand werden höherwertige Entscheidungen getroffen, die die Zuständigkeit des Geschäftsführenden Vorstandes übersteigen. Der Gesamtvorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand und je einem weiteren Vertreter der Mitgliedskirchengemeinden. Er tritt auf Einladung des Vorsitzenden des Geschäftsführenden Vorstandes zusammen.

Der Geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der ihm zugewiesenen Vollmachten. Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder unseres gemeinnützigen Vereins arbeiten ehrenamtlich.

Eine engagierte Pflegedienstleitung regelt die Tagesarbeit bei den Patienten und organisiert die mobilen Einsätze der Mitarbeiter.

sozialstation

Koch Wilfried

Koch Wilfried

Dietz Walter

Dietz Walter

Schneider Hans-Otto

Schneider Hans-Otto

Fr. Dr. Patricia Bauer

Bauer Patricia