Pflegegeld

Wenn die erforderliche Pflege für eine Person durch Angehörige geleistet wird, wird von den Pflegekassen Pflegegeld gezahlt.

Grundsätzlich ist Pflegegeld steuerfrei.

Monatliche Leistungen:

Pflegegrad 1      —-
Pflegegrad 2     332 Euro
Pflegegrad 3     573 Euro

Pflegegrad 4     765 Euro

Pflegegrad 5     947 Euro

Der so genannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat ersetzt den bisherigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)